CVJM Baden Aktuell
Hornberg ist Gemeindeinitiative
YChurch bringt frische Impulse in die Gestaltung von Kirche vor Ort
Die YChurch Hornberg ist offiziell als Gemeindeinitiative der Evangelischen Landeskirche in Baden (EKiBa) anerkannt worden – herzlichen Glückwunsch! Damit ist sie die dritte Gemeindeinitiative, die seit der Verabschiedung des Gesetzes für neue Gemeindeformen anerkannt worden ist. Wir sind stolz darauf, dass alle drei bisherigen CVJM-Initiativen sind! Als erstes wurde der CVJM Heidelberg-Mitte 2023 anerkannt, 2024 folgte dann die Kirche auf Franklin, YChurch und jetzt Anfang 2026 die YChurch Hornberg.
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Was steckt dahinter?
Was bedeutet Gemeindeinitiative eigentlich und warum ist uns das wichtig?
Das Gesetz für neue Gemeindeformen ermöglicht, dass es neben parochialen Gemeinden auch andere Formen geben kann. Dazu zählen die Personalgemeinde, die Regionalgemeinde und die Zuordnungsgemeinde. Hier eine kleine Übersicht, bevor es noch einmal detaillierter erklärt wird:
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Parochie und Alternativen
Eine klassische Parochie bedeutet, dass ganz Baden geografisch eingeteilt ist und der Wohnsitz bestimmt, zu welcher Kirchengemeinde man gehört und welche für einen sozusagen zuständig ist. Als Alternative kann man sich in eine Wahlgemeinde umgemeinden lassen, dennoch ist dieses System nicht mehr ausreichend. Kirche muss sich auch strukturell verändern, deshalb gibt es mit diesem Gesetz seit Ende 2022 auch die Möglichkeit, Kirchengemeinden zu bilden, die sich nicht auf Basis geografischer Grenzen festlegen.
Personalgemeinde
Personalgemeinden gab es schon länger, beispielsweise in Heidelberg und Freiburg. Im Grunde bildet sich hier eine Gemeinde dadurch, dass für sie Personal angestellt ist. Dieser Gemeinde kann man sich bewusst zuordnen lassen.
Regionalgemeinde
Die zweite Möglichkeit ist eine Regionalgemeinde. Sie setzt sich aus mehreren ehemaligen Kirchen- oder Pfarrgemeinden zusammen und umfasst eine ganze Region. Das bietet sich beispielsweise in Städten an. Bretten hat sich für diese Form entschieden. So können Gemeindemitglieder innerhalb von Bretten sich aussuchen, was ihnen dient, ohne dass sie sich umgemeinden lassen müssen. Außerdem arbeiten die Hauptamtlichen enger zusammen, ähnlich wie mittlerweile in den sogenannten überparochialen Dienstgruppen. Damit sind eine sinnvolle Arbeitsteilung und ein Arbeiten nach Gaben viel einfacher.
Zuordnungsgemeinde
Als dritte Möglichkeit – und das ist die interessanteste für YChurch – gibt es die Zuordnungsgemeinden. Mit dieser Form können wir als e. V. ganz Verein bleiben und behalten komplett unsere CVJM-DNA, während wir gleichzeitig in den kirchlichen Strukturen als eine Form von Kirchengemeinde anerkannt werden – bis hin zur steuerlichen Zuweisung der Mitglieder. Das ermöglicht eine tatsächliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe im Kooperationsraum und Kirchenbezirk. Damit lassen sich Fragen, die sich uns als CVJM-Gemeinden neu stellen, einfacher klären. Dazu gehören beispielsweise Fragen zu den Kasualien und wer was wie machen darf oder dafür braucht. Die Stadtmission in Pforzheim war letztes Jahr die erste Zuordnungsgemeinde, die sich gebildet hat und anerkannt wurde.
Natürlich lässt sich zu allen drei Formen noch mehr sagen, für hier reicht die Kürze. Wer noch mehr Interesse hat, findet hier das ganze Gesetz:
www.kirchenrecht-ekiba.de/erlaeuterung/52710.pdf
Gemeindeinitiative
Jetzt zur Gemeindeinitiative: Sie ist im Prinzip die Vorstufe auf dem Weg zu einer der längerfristigen Formen. Wenn man sich auf den Weg macht, auch strukturell Gemeinde zu werden, geht man in einen Prozess, der mehrere Jahre dauert. Uns ist dabei wichtig, dass zunächst der Inhalt wächst und die Form dann entsprechend passend dafür gebaut wird – ganz wie wir es immer im CVJM machen. Dabei muss man Dinge ausprobieren, Menschen mitnehmen, viel kommunizieren etc., und all das braucht Zeit. Deshalb ist es gut, dass diese Realität ernst genommen wird. Mit dem Status der Gemeindeinitiative bekommt man sinnvolle Unterstützung und wird nicht nur mit einem besonderen Label versehen.
Als Gemeindeinitiative bekommt man neben unserer Beratung zusätzlich kirchenrechtliche Unterstützung. Gemeinsam entwickelt man eine Rechtsform, die die zukünftige Struktur darstellt, und formt sie so, wie sie der individuellen Initiative dient. Außerdem erhält man finanzielle Unterstützung. Die YChurch Weil am Rhein bekommt beispielsweise ebenfalls diese kirchenrechtliche Unterstützung und ist an einem ähnlichen Punkt im Prozess wie Heidelberg-Mitte, auch wenn sie nicht offiziell den Status einer Gemeindeinitiative hat.
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Vorsitzender und Pfarrer
Gemeinsam Kirche gestalten
Wir als CVJM haben sowohl am Gesetz für neue Gemeindeformen mitgeschrieben als auch die Handreichung zur Gemeindeinitiative mitgestaltet. Uns ist es wichtig, die Zukunft der Kirche gemeinsam zu gestalten und die Reichweite von Kirche zu erhöhen. Dabei verstehen wir unter Kirche nicht allein die Institution EKiBa, sondern den Leib Christi und Orte, an denen wir als Glaubende und Jesus-Nachfolgende Gemeinschaft leben und gestalten.
Da wir als Menschen individuell sind, braucht es unterschiedliche Zugänge sowie Orte und Formen, wie wir Glauben leben. Dennoch gehören wir als ein Leib zusammen. Uns ist wichtig, das zu betonen – und nicht nur zu sagen, sondern auch zu leben, indem wir die Möglichkeiten nutzen, die wir dafür haben. Der gemeinsame Weg mit der EKiBa ist für uns einer dieser Wege. Deshalb freuen wir uns, dass wir dieses theoretische Gesetz und trockene Strukturen mit Leben füllen und gestalten, sodass sie den Menschen dienen. Genau dafür sind sie da!
Ein Blick nach vorn
Wir gratulieren der YChurch Hornberg herzlich zu diesem Meilenstein und wünschen ihr sowie den anderen Initiativen Gottes Segen und Weisheit für die Ausgestaltung. Wir bitten euch um Unterstützung im Gebet für YChurch Hornberg, CVJM Heidelberg-Mitte, Kirche auf Franklin, YChurch sowie YChurch Weil am Rhein. Großartig, was wir als CVJM-Bewegung gestalten dürfen!
Helen Härer
helen.haerer@cvjmbaden.de
Die kurze Erklärung von Helen per Video gibt es hier.
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